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AGB

1. Allgemeine Bestimmungen

 Bestellungen nehmen wir gerne entgegen und führen sie ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen aus. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich ausdrücklich bestätigt haben.

 

 2. Angebot und Annahme

 a.Unsere Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend.

 b.Die Annahme einer Bestellung durch uns bedarf der Schriftform oder einer vergleichbaren Dokumentation der Annahmeerklärung (z.B. elektronischer Datenaustausch), soweit nicht bereits eine bindende Vereinbarung geschlossen wurde.

 c.Mindestbestellwert gemäß separater Vereinbarung.

 

 3. Lieferfristen, Umfang der Lieferungen

 a. Schriftlich bestätigte Lieferfristen sind verbindlich. Bei höherer Gewalt, Betriebs- und Transportstörungen, Verzögerungen durch unsere Zulieferer sowie ähnlichen nicht von uns verschuldeten oder zu vertretenden Lieferhindernissen werden die vereinbarten Lieferfristen angemessen verlängert. Im Falle einer Verlängerung um mehr als 4 Wochen sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 b.Im Verzugsfalle wird der Schadensersatzanspruch des Käufers für jede vollendete Woche des Verzuges auf 0,5% bis maximal 2% des Wertes der nicht gelieferten Ware begrenzt. Eine etwaige weitergehende Haftung nach Ziff. 8 bleibt unberührt.

 c.Teillieferungen sind nur dann zulässig, wenn berechtigte Interessen des Käufers entgegenstehen.

 

4. Preise, Zahlungsbedingungen

 a.Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (BRD).

 b.Unsere Rechnungen sind fällig gemäß gesonderter Vereinbarung. Bei Zahlungen nach Fälligkeit sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Skonto gemäß gesonderter Vereinbarung. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig, wenn im Zeitpunkt der Zahlung ein fälliger Saldo aus anderen Lieferungen besteht.

 c.Zahlungen werden jeweils auf die älteste Schuld angerechnet.

 d.Wechsel werden von uns nur bei besonderer Vereinbarung entgegengenommen. Wechsel und Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an, die Gutschrift erfolgt unter Vorbehalt und unter Abzug der Einzugs- und Diskontspesen.

 e.Unsere Mitarbeiter und Vertreter sind nur bei Vorlage einer entsprechenden Inkassovollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.

 f.Forderungen werden vorzeitig sofort fällig, wenn der Käufer mit anderen Zahlungsverpflichtungen in Verzug kommt oder wenn sonstige vom Käufer verschuldete Umstände eintreten, die unsere Forderungen als gefährdet erscheinen lassen.

 g.Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers, soweit es nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruht, sowie die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sind ausgeschlossen.

 

5. Versand

 a. Wir liefern in üblicher Verpackung. Der Versand einschließlich etwaiger Rücksendungen erfolgt auf Gefahr des Käufers.

 b.Express-Sendungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers vorgenommen. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.

 

6. Eigentumsvorbehalt

 a.Die Gegenstände unserer Lieferungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher unserer gegen den Käufer bestehenden Ansprüche unser Eigentum (Vorbehaltsware). Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 v.H. übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.

 b. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Käufer (= Wiederverkäufer) von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst dann übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

 c.Veräußert der Käufer Vorbehaltsware weiter, so tritt er uns bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber ab, ohne dass es späterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt uns der Käufer mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seinen Kunden erforderlichen Unterlagen oder Informationen auszuhändigen bzw. zu erteilen.

 d.Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung berechtigt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis zu widerrufen, die Sicherungsabtretung offen zu legen und die abgetretenen Forderungen zu verwerten.

 e. Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und die erforderlichen Schriftstücke abschriftlich zu übergeben.

 f.Bei schuldhaftem Verstoß des Käufers gegen wesentliche Vertragspflichten sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt, der Käufer zu deren Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung der Eigentumsvorbehaltsrechte durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. Wir sind nach vorheriger Androhung berechtigt, die zurückgenommene Vorbehaltsware zu verwerten und uns aus dem Erlös unter Anrechnung der offenen Forderungen zu befriedigen.

 

7. Gewährleistung

Vorbemerkung zu unserem Qualitätsmanagement: Bitte beachten Sie, dass es sich bei den meisten unserer Schmucketuis etc. um Handarbeit handelt. Geringe Abweichungen sind daher möglich und normal.

 

 a.Bei Mängeln der gelieferten Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Fehlerhaftigkeit der Ersatzlieferung bleibt dem Käufer eine Reaktion gemäß BGB vorbehalten. Grundsätzlich wird gütliche Einigung angestrebt.

 b.Offene und verdeckte Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Ware (offene Mängel) bzw. nach Entdeckung (verdeckte Mängel), schriftlich anzuzeigen.

 c. Weitergehende Ansprüche gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Fall der Haftung gemäß nachstehender Ziff.8 vor.

 

8. Haftung

Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus positiver Forderungsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder nach Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.

 

9. Datenverarbeitung

Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, für eigene Zwecke nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten (Warenwirtschaft). Schadensersatzansprüche aufgrund des Umgangs mit solchen Daten – mit Ausnahme der Haftung nach Ziff.8 – sind ausgeschlossen.

Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen der notwendigen Systemadministration.

Vivax GmbH sowie der Systemadministrator treffen technisch mögliche Maßnahmen, damit kein Zugriff Unbefugter erfolgen kann.

Auf Wunsch wird Vivax GmbH die gespeicherten Daten Berechtigten offenlegen bzw. diese auf ausdrücklichen (schriftlichen) Wunsch löschen, soweit dies nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Speicherungsfristen widerspricht.

 

 

10. Erfüllungsort, Gerichtstand und anwendbares Recht

 a.Falls nichts Anderes vereinbart, ist der Erfüllungsort für Lieferungen gegenüber Kaufleuten der Ort des ausliefernden Lagers oder Werkes; für alle übrigen Rechte und Pflichten ist dies Freiburg.

 b.Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist Freiburg.

 c.Für die Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge (CISG) vom 1.1.1991 wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

11. Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nichtig oder unwirksam sein sollte bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen werden – soweit rechtlich möglich – durch solche Regelungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.

 

Ein Widerspruch gegen eine oder mehrere der oben genannten Bedingungen ist nur nach schriftlicher Anerkennung durch die Vivax GmbH wirksam.

 

Vivax GmbH, Freiamt

Stand 2017